Telefonüberwachung auskunft

Die Polizei wird dann über die Staatsanwaltschaft bei dem zuständigen Gericht eine Telefonüberwachung beantragen. Nachdem der Richter diese Maßnahme.
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Das zeigt sich besonders als Diagramm:. Während die Überwachung von Internet-Anschlüssen linear ansteigt, verdoppelt sich die Überwachung von Telefonen in der letzten Legislaturperiode:. Während die Zahl der Beschuldigten nur leicht wächst, wurden ab fast drei Mal so viele Anschlüsse überwacht:. Sebastian Brux, Pressesprecher der Senatsverwaltung für Justiz, bestätigte gegenüber netzpolitik. Die Anzahl der mitgehörten Gespräche hat sich von bis fast verdoppelt — und ist seitdem wieder gesunken:.

Das entspricht in etwa der allgemeinen Entwicklung von klassischer Telefonie und Gesimse. Internet-Dienste wie Messenger sind nicht nur leistungsstärker und kostenlos, sondern seit dem Snowden-Jahr auch oft verschlüsselt. Der Bericht enthält auch eine Auflistung, bei welchen Straftaten eine Telekommunikationsüberwachung durchgeführt wird.

Wir haben die Tabelle extrahiert, aggregiert und sortiert:. Spitzenreiter sind erneut Drogen-Delikte, jedes dritte Telefon wird deswegen abgehört. Das deckt sich mit bisherigen Zahlen. Nächstes Jahr werden wir sehen, ob das auch zu einem Abbau der Überwachung führt.


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Das geht aus der offiziellen Statistik hervor, die wir aufbereitet haben. Die Handy-Rasterfahndung wird nicht nur bei schwersten Straftaten eingesetzt, sondern vor allem bei Diebstahl und Raub. Die Zahl der Überwachungen im Internet ist zwischen und um ein Drittel gestiegen. Insgesamt nahm die Zahl der Überwachungsanordnungen bundesweit stark zu. In fast der Hälfte der Fälle ging es um Betäubungsmittel.

Das geht aus der gerade veröffentlichten Statistik des Bundesjustizamtes hervor. Im letzten Jahr haben Behörden alle drei Sekunden abgefragt, wem eine Telefonnummer gehört. Das geht aus Zahlen der Bundesnetzagentur zur automatischen Bestandsdatenauskunft hervor. Es ist naiv zu glauben, dass von diesem massiven Grundrechtseingriff nur Verbrecher betroffen wären. Wenn seit Jahren kein Antrag abgelehnt wurde, die Polizei lauschen kann wie sie will, also jetzt.

Zur Zeit häufig gesucht Redaktionsauswahl aktueller Gesetze. Alles Gesetze Rechtsprechung Bundesgesetzblatt Suchanfragen. Neue Einträge Letzte Ereignisse Textmarker.

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Sie müssen eingeloggt sein, um diese Funktion zu nutzen. Einloggen Registrieren Was ist die Merkfunktion? Änderung Vorherige Fassung und Synopse über buzer. Neu: Die Merklistenfunktion erreichen Sie nun über das Lesezeichen oben. Dies liegt auch teilweise daran, dass der Gesetzgeber bekannte verfassungsrechtliche Grenzen bewusst ausreizt oder gar überschreitet. Steter Tropfen hölt auch hier den Stein, den jedes Mal bleiben auch immer einige fragwürdige Regelungen bestehen und bei den anderen hat man dann zumindest die Grenzen des Verfassungsgericht wieder einmal ausgelotet und kann dann bei der Neufassung exakt an diese Grenze gehen.

Es bleibt dabei, dass diejenigen Gesetze und Befugnisse, die eine Überwachung des Bürgers ermöglichen, in den letzten 20 Jahren ganz erheblich ausgeweitet wurden, was durch das Bundesverfassungsgericht zwar immer wieder, aber eben auch nur zum Teil beanstandet wird. Aufgrund der gestiegenen technischen Möglichkeiten, insbesondere im Bereich der TK-Überwachung, wird der Bürger immer gläserner.

In einer ersten veröffentlichten Entscheidung Beschluss vom Darüber, ob das ein Indiz dafür ist, dass das Gericht die Neuregelung durchwinken wird, kann man allenfalls spekulieren. Die Entscheidung könnte aber auch damit zusammenhängen, dass die Provider erst ab dem Das Gesetz zur Einführung einer Speicherfrist und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten — Neusprech für Vorratsdatenspeicherung — ist am Es tritt am Tag nach seiner Verkündung, also heute, in Kraft.

Meine mittlerweile über hundert Blogbeiträge zum Thema Vorratsdatenspeicherung können sie hier nachlesen.


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  7. Es werden noch einige hinzukommen, denn die ersten Verfassungsbeschwerden gegen die Neuregelung werden aller Voraussicht nach sehr bald erhoben sein. Der Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof hatte auf Antrag des Generalbundesanwalts einen Internetserviceprovider verpflichtet, den Ermittlungsbehörden die dynamischen IP-Adressen derjenigen Personen mitzuteilen, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums unter Nutzung einer bestimmten Browserversion eine näher bezeichnete Sub-URL einer Internetseite aufrufen.

    Dazu soll der Provider in einem ersten Schritt diejenigen Anfragen an die von ihm betriebenen DNS-Server, die sich auf die Hauptseite beziehen, auf einen speziell eingerichteten Proxy-Server umleiten; in einem zweiten Schritt sollte der Provider die umgeleiteten Daten auf die weiteren Merkmale — Sub-URL sowie Browserversion — untersuchen.

    Diese Aufgabenverteilung ist absolut. Hierdurch wird den Anbietern lediglich aufgegeben, den Strafverfolgungsbehörden Zugriff auf die Kommunikation zu gewähren vgl. Diese liegt beim Aufruf einer Internetseite durch einen Nutzer im Verbindungsaufbau zwischen dessen dynamischer IP-Adresse zu der im Ausland belegenen Internetseite, wobei in Deutschland vgl.

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    Da die Übersetzung schon allein anhand des Namens der Hauptseite möglich ist, kommt es — was auch der Generalbundesanwalt nicht in Abrede stellt — für die Aufgabenerledigung durch die Beschwerdeführerin auf die letztlich vom Nutzer angesteuerte Sub-URL ebenso wenig an wie auf die von diesem genutzte Browserversion.

    Es kommt mithin nicht mehr darauf an, dass es für die Schwere eines Grundrechtseingriffs keinen Unterschied macht, ob dieser durch die Ermittlungsbehörden selbst oder in deren Auftrag durchgeführt wird. Der Provider kann nur dazu verpflichtet werden, den Ermittlungsbehörden eine vollständige Kopie der Telekommunikation bereitzustellen, die über seine Telekommunikationsanlage unter der zu überwachenden Kennung abgewickelt wird.

    Das muss aus Sicht des überwachten Nutzers kein Vorteil sein, denn auf diese Art und Weise erhält die Staatsanwaltschaft wesentlich mehr Daten als im Falle einer vorherigen Filterung durch den Provider. Die gestern von Bundesjustizminister Heiko Maas vorgestellten Leitlinien zur Wiedereinführung einer Vorratsdatenspeicherung sind im Vergleich zu dem Gesetz, das es in Deutschland bereits gab, natürlich deutlich abgemildert.

    Ob die geplante Neuregelung die Grenzen beachtet, die die Gerichte gezogen haben, wird sich erst beurteilen lassen, wenn der Gesetzesentwurf vorliegt. Ich bin allerdings nach wie vor der Meinung, dass die Vorgaben des EuGH nur schwer umsetzbar sein werden.

    Tipps zur Telefonüberwachung - Strafverteidiger aus Berlin Brandenburg

    Wir werden in den nächsten Wochen und Monaten mit Sicherheit auch noch eine Diskussion darüber erleben, wie die vom BMJ jetzt gezogenen Grenzen, insbesondere was die Speicherdauer und die Katalogstraftaten angeht, noch ausgeweitet werden können. Meine Haltung war immer die, dass es eine staatlich verordnete anlasslose — und genau das Fehlen eines Anlasses ist der zentrale Punkt — Speicherung von TK-Verbindungs- und Standortdaten in einem Rechtsstaat nicht geben darf.

    Es geht hier um nichts weniger als die gesellschaftliche und rechtspolitische Diskussion darüber, welchen Staat und welche Gesellschaft wir Bürger eigentlich wollen. Und diese Diskussion darf nicht von falschen und heuchlerischen Thesen zur angeblichen Notwendigkeit und Unverzichtbarkeit einer Vorratsdatenspeicherung dominiert werden.

    Man muss den Befürwortern einer Vorratsdatenspeicherung zwei Dinge sagen: Euere Argumente zur Notwendigkeit einer Vorratsdatenspeicherung sind falsch.

    Rechtsprechung zu § 100a StPO

    Auf netzpolitik. Worum geht es hierbei genau? Ferner sind das Gebiet, über das Informationen gesammelt werden sollen, und die Übertragungswege, die der Beschränkung unterliegen, zu bezeichnen. Weiterhin ist festzulegen, welcher Anteil der auf diesen Übertragungswegen zur Verfügung stehenden Übertragungskapazität überwacht werden darf. Der gesetzliche Anknüpfungspunkt ist also nicht pauschal der gesamte Auslandsverkehr, sondern immer nur ein bestimmtes Gebiet. Für dieses Gebiet müssen dann die Übertragungswege, die überwacht werden sollen, vom BND näher bezeichnet werden.

    Das bedeutet, dass die gesetzliche Regelung u.

    Recht auf Auskunft über Gesprächsprotokolle/-Mitschnitte einer Telefonüberwachung

    Abgesehen davon, dass die Einhaltung dieser 20 Prozentgrenze von niemandem effektiv kontrolliert werden kann, stellt sich natürlich die Frage der Vereinbarkeit der gesetzlichen Regelung mit Art. Dass der BND die gesetzlich vorgeschriebene Prozent-Regel hintertreibt, kann man allerdings nicht wirklich behaupten. Das Problem ist die gesetzliche Regelung, die verfassungswidrig sein dürfte. Denn diese Regelung ist — übrigens unter rot-grün eingeführt — gezielt so konzipiert worden, dass u.

    Das war dem Gesetzgeber bewusst und von ihm so gewollt.

    Telefonüberwachung – Rechtmäßigkeit bei Journalisten

    Denn die Aussage von Bundeskanzlerin Angela Merkel belegt einmal mehr, dass Populismus und das Schüren von Ängsten das politische Tagesgeschäft beherrscht, gerade nach solchen Ereignissen wie den Attentaten von Paris. Jahrelang habe ich mich mit dem Thema Vorratsdatenspeicherung befasst. In insgesamt 98 Blogbeiträgen rund um das Thema und Podiumsdiskussionen habe ich immer wieder die Argumente aufgeführt, die gegen eine Vorratsdatenspeicherung sprechen und die Nichtargumente der Befürworter beleuchtet.